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Was ist die Aufgabe von Energiemanagement? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 11. April 2012 um 10:10 Uhr

 

Ein Energiemanager befasst sich ganz allgemein mit der Beobachtung, Erfassung, Dokumentation, Analyse, Beurteilung, Auswertung Änderung, Regelung und Steuerung von Energieströmen oder Energieflüssen.

Ob Ströme oder Flüsse, die Bezeichnung ist letztlich Geschmackssache. Das Management von Energie ist eine umfassende Disziplin im Bereich der Versorgung, die sich stets um die Frage der Energieeffizienz dreht und deren Steigerung im Sinn hat. Die Spanne reicht von winzigen LED – Leuchtmitteln bis zum Kernkraftwerk und beinhaltet letzlich eine politische Aufgabe, die in der höchsten Verdichtung, in der Spitze die Leitung eines Energieministeriums, also die Funktion Energieminister oder Energiekommissar bedeuten kann. Die europäische Union kennt derzeit noch keine eigenen Ministerien, hat an Stelle dessen ein Energiekommissiariat, an dessen Spitze formell ein Energiekommissar steht. Dieser hat allerding weder exekutive, noch legislative noch judikative Funktionen, also keinerlei demokratisch legitimiertes Mandat. Dennoch ist auch der europäische Energiekommissar als oberster europäischer Energiemanager stets bestrebt, seinem Amt Bedeutung zu verleihen, nach allen interessierten Seiten hin Offenheit zu zeigen und sich politischer Unterstützung zu versichern. Da verwundert es nicht, wenn die Äußerungen des derzeitigen Amtsinhabers Reaktionen der kompletten Bandbreite zwischen Freude und Stirnrunzeln, Lächeln und Lachen, Wohlwollen und entsetzen auslösen. Zumal der Amtsträger keinerlei zur Energie affine Berufsausbildung oder Fortbildung erfahren hat.

Andere Industrieländer wie z. B. Finnland oder die USA haben die volkswirtschaftliche Bedeutung des Themas Energie längst erkannt und ihm durch Schaffung eines Energieministeriums Rechnung getragen. Doch auch bei Ihnen herrschen nach wie vor betriebswirtschaftliche Sichtweisen vor, die der Bedeutung Volkswirtschaft für ein sozial ausgewogenes, die individuelle Freiheit fair abgrenzendes Ausgleichsystem sorgen. So betrachte ich es als für ein Energieministerium vornehmste Aufgabe, für jeweils parallel durchgeführte Analysen von Energieprojekten und Konzepten unter den Blickwinkeln der Volkswirtschaft und der Betriebswirtschaft bei den Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu sorgen. Darüber hinaus sollte ein Energieministerium als „oberstes“ Energiemanagement für Koordination und zentrale Sammlung anonymisierte Daten zuständig sein, die Umsetzung von Energiekonzepten nach einheitlichen Standards gewährleisten, eine einheitliche Ausbildung von Fachkräften wie Energiemanagern, Energieberatern und Energiebeauftragen sorgen und die zentrale Wissensbasis und Informationsstelle für die jeweilige Energieagentur bilden. Beispielgebend ist die Energieagentur NRW mit Ihrem open source Modell MODEEM, welches im Internet für Industrie und Gewerbe offen zugänglich und vollnutzbar ist.

Die Verwendung und Nutzung von Energie lässt sich wissenschaftlich in etliche Kategorien einteilen. Betriebswirtschaftlich, volkswirtschaftlich und für den Alltagsgebrauch sinnvoll ist jedoch wesentlich gröbere Einteilung in Wärmeanwendungen und arbeitstechnische Anwendungen.

Zu den Anwendungen im Bereich der Wärmetechnik gehören Techniken zum Heizen, und Prozesswärme vom Kochen und Garen von Speisen bis zum Schmelzen von Feststoffen ebenso wie Speichertechnologien. Sogar die Stromerzeugung im Reaktor eines Atomkraftwerks ist primär ebenso eine Wärmeenergieanwendung. Doch im täglichen Leben begegnen uns bei der Wärmeenergie weniger die Kernenergie als Heizungen, Pufferspeicher, Brauchwasserspeicher, Frischwasserstationen, Trinkwarmwasserspeicher ( TWW ), Solarkollektoren für Warmwasserbereitung, also die Solarthermie als eine Seite der Solarenergie oder auch Sonnenenergie.

Zu den wärmetechnischen Anwendungen gehören auch die im alltäglichen Sprachgebrauch als Kältetechnik bezeichneten Technologien von der Klimaanlage über die Komponenten Kühlmittel, Kühlsystem, Kälteanlage, Industriekühlsysteme , Kältepumpe bzw. Kältepumpentechnik zu deren Anwendung der Kältebedarf berechnet werden muss. Dabei handelt es sich im Prinzip um die gleiche Anlagentechnik und die gleichen technischen Prinzipien wie bei Wärmepumpen, Wärmepumpentechnik und Wärmerückgewinnung über konstruktive Besonderheiten bei der Lüftung mit WRG.

Eine Sonderstellung nimmt das Heizen ein, denn in klassischem, landläufigem Sinne bedeutet Heizen das Entzünden von Feuer. Der Mensch folgt damit einer jahrzehntausende alten Tradition der Nutzung des Feuers und kann sich dieser mittlerweile archaischen Gewohnheit, die ihm offensichtlich in Fleisch und Blut, also in die Gene übergegangen ist, kaum mehr entziehen. Eine Reminiszenz an die Steinzeit ist in diesem Sinne auch der geliebte Kaminofen, dessen Energieeffizienz allerdings sehr zu wünschen übrig lässt.

Die Energieeffizienzbetrachtung auch für Wärmeenergieanwendungen nimmt in unseren Tagen sowohl im privaten, als auch im öffentlichen, gewerblichen und industriellen Bereich an Bedeutung zu. Ihrer Steigerung als einer von mehreren Schlüsseln zur Umsetzung der Energiewende widmen zunehmend mehr Organisationen, Unternehmen und ganz normale Menschen erhöhte Aufmerksamkeit. Und das ist nur folgerichtig. Im Fokus stehen die Themen Wirkungsgrad, Nutzungsgrad, Energieeffizienzberatung, Energieberatung, ökologisches Bauen, Gebäudeenergieberatung und fachliche Baubegleitung bei der Auswahl der technischen Gebäudeausrüstung für Erdboden Nichtwohngebäude ebenso wie für Wohngebäude.

Ziel ist mittelfristig die energetische Modernisierung und Altbaumodernisierung, die durch eine verpflichtende U-Wertberechnung nach EnEV 2009 / 2012 oder DIN V 18599 vor allem den Nutzern und Eigentümern von Immobilien Klarheit die Potentiale bewusst machen kann. Die Furcht der Besitzer von Bestandsgebäuden vor Sanierungsverpflichtungen ist dabei unbegründet, da die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung den Anspruch etlicher Politiker, Wissenschaftler, Fachleute und industriellen Lobbyisten zur Nachrüstung auf das Niveau Passivhaus oder Niedrigenergiehaus ad absurdum führen. Der Standard von Passivhäusern und Niedrigenergiehäusern macht für Neubauten Sinn und kann bei Bezugsmöglichkeiten aus nachhaltigen regenerativen Energiequellen oder Vorhandensein von entsprechenden Energieträgern vernachlässigt werden. Allerdings ist dazu eine vernünftige Überarbeitung der EnEV 2009 zur Novelle EnEV 2012 notwendig, doch leider unter der Ägide der Regierungsparteien Stand April 2012 nicht in Sicht. Es fehlt der EnEV einerseits an verbindlichen Rechtsnormen zur Umsetzung in Landesrecht. Derzeit gibt es keine Regelungen oder gar Verpflichtungen die Fortschritte bei der Optimierung der Gebäudeenergieeffizienz seitens der Behörden verbindlich zu dokumentieren, zu kontrollieren oder gar nachhaltig zu überwachen. Dagegen gibt es die vage Möglichkeit der Behörden, bei Verstoß Ordnungsstrafen zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro auszusprechen. Das wann, wo und wie bleibt den Behörden überlassen, eine Anzeigepflicht der Besitzer bei Sanierung fehlt, was leider auch die Behörden von einer detaillierten Unterrichtungspflicht entbindet. Dies wiederum eröffnet behördlicher und somit indirekt parteipolitischer Willkür angesichts ohne Gerichtsurteil verhängbarer Strafen bis zu 50.000 Euro unverhältnismäßig große Tore.

Energieeffiziente Architektur bzw. sogar energieeffiziente Solararchitektur, Optimierung der Gebäudehülle, Prüfung der Luftaustauschrate durch Messung ( Blower-Door-Test ), Berechnungen der U-Werte, Dämmung als korrekter Begriff gegenüber dem oft verwendeten Begriff der Isolierung (= vollkommen Abschirmung), der hydraulische Abgleich, die am Realbedarf orientierte Auslegung der Heizung, der Einsatz von Wärmepumpen in den unterschiedlichsten Ausführungen als Sole-Wasser, Luft-Wasser, Luft-Luft, Wasser-Luft oder Wasser-Wasser Wärmepumpe, die regelmäßige Aufzeichnung von Lasten zur Erstellung von Lastgängen und der dazu gehörigen Lastganganalyse, die Erstellung von Wärmeschutznachweis und Feuchtenachweis, der Energieausweis, der Wärmebedarfsausweis, die Wärmebedarfsberechnung und die Betrachtung in den Kategorien Primärenergie, Nutzenergie und Endenergie, die Energieeffizienzberatung, das Erstellen privater Energiekonzepte und eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter den Blickwinkeln Betriebswirtschaftlichkeit und Volkswirtschaftlichkeit sind die Mittel, die uns zur Verfügung stehen im Bereich der Wärmenergienutzung unserer Energieeffizienz erhebliches Steigerungspotenzial zu erschließen. Sichtbar gemacht (visualisiert) werden können diese Potentiale durch Simulation, genauer Gebäudesimulation und damit vorausschauende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Eine Betrachtung der notwendigen Investitionen im Hinblick auf Lebenszykluskosten und eine Berücksichtiugung der finanziellen Ersparnisse bedarf auch bei der bankseitigen Bewertung der Refinanzierung endlich einer verbindlichen Berücksichtigung.

Weitere bedeutende technische Mittel zur Steigerung der Energieeffizienz im Wärme- / Kältebereich sind Latentspeicher oder besser Latentwärmespeicher zur Nutzung von Latentwärme, ja vor allem Eisspeicher zur Nutzung von Kristallisationswärme. Ebenso reiche Potentiale zur Effizienzsteigerung bieten Techniken wie Erdsonden, oberflächennahe Geothermie, Kraft-Wärme-Kopplung, Blockheizkraftwerke, Nahwärme, Fernwärme und Speichertechnologien zur Nivellierung von Lastspitzen.

Der zweite große Bereich der Energieanwendung im Alltag ist der Energieeinsatz für „Arbeit“. Das besondere an ihm, ist, dass alle für die Verrichtung von landläufig als Arbeit verstandenen Leistungen eingesetzte Energie letztlich in Wärme umgewandelt, wird. Für den Physiker wie den Techniker ist auch Wärme eine Form der Arbeit, doch für den Koch, den Autowäscher oder die Friseuse bedeutet das Erhitzen von Wasser oder das Entnehmen aus dem Heißwasserhahn keine Arbeit, sondern einfach Benutzen.

An der Stelle schieben wir die spätestens seit Helmholtz bekannte Gesetzmäßigkeit ein, dass Energie nicht verbraucht werden kann. Bezeichnet wird dieses Naturgesetz als „Energieerhaltungssatz der Physik“ http://de.wikipedia.org/wiki/Energieerhaltungssatz

Verbraucht werden können lediglich Energieträger wie Gas, Öl, Benzin, Kerosin, Holz, Kohle, Uran und auch Strom. Eine gewisse Zwitterrolle nehmen Energiespeicher ein, deren Energiegehalt bei Bedarf abrufbar ist wie Wärmespeicher, Pumpspeicher, oder Speicherseen, Druckluftbehälter, Lageenergiespeicher (z. B. Ausgleichsgewichte bei Aufzügen). Das mag auf den ersten Blich banal und unwichtig erscheinen, doch es ist die mentale Voraussetzung für jedermann, den eigenen Möglichkeiten zur Aufwandsbegrenzung auf die Spur zu kommen. Erst das Wissen um das Vorhandenseins der Torte macht den Appetit.

Wie für den Bereich der Wärme gilt auch für den der Arbeit der Gedanke der Energieeffizienz. Ja, sogar in noch höherem Maße. Die Druckluft ist beispielsweise der teuerste Energieträger, den wir nutzen. Deshalb macht es zum Beispiel Sinn, einen Druckluftspeicher zu nutzen um gerade nicht benötigten aber vorhandenen Strom zu speichern. Für einen Gewerbebetrieb oder gar ein Industrieunternehmen eine höchst lukrative Angelegenheit und Chance zur kräftigen Effizienzsteigerung. Doch auch die Betrachtung der Maschinenenergieeffizienz, Optimierung maschineller Hydraulik, der Einsatz diverser alternativer Energiespeicher, eine detaillierte Stromanwendungsberatung, der Einsatz von Windkraft oder Solarenergie durch Solarmodul e, Photovoltaik (PV., Fotovoltaik ) oder Parabolrinnenkraftwerken oder Parabolspiegelkraftwerken, die Inanspruchnahme von Energieeffizienzberatung EEB

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/index.jsp

fallen in das Tätigkeitsgebiet eines Energiemanagers. Der Einsatz unternehmenseigener Energiequellen wie Kraft-Wärme-Kopplung ( KWK ), Blockheizkraftwerk ( BHKW, Coengineering, Kogeneration, Cogeneration ) mittels Förderung durch EEG und KWKG, sowie ein Neuansatz der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch vergleichende Betrachtung nach Kriterien von Betriebswirtschaftlichkeit versus Volkswirtschaftlichkeit und Lebenszyklusbetrachtungen ( TLCC ), also ein Ansatz nachhaltiger Wirtschaftlichkeit sowie die Erstellung gewerblicher Energiekonzepte oder industrieller Energiekonzepte und die Implementierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001, die Anschaffung eigener Speichertechnik und vor allem auch eine gründliche Analyse und Überplanung der Beleuchtung in Gewerbe und Industrie machen den Einsatz eines Energiemanagers erst recht wertvoll. Doch vor allem steht im Moment die Entscheidungsfindung der Kaufleute in den Unternehmen auf Basis der Betrachtung von Lebenszyklus bzw. Lebenszykluskosten. Der Energiemanager unterstützt diese dabei.

Energiemanager erstellen dazu Gutachten, beraten bei der Planung eines eigenen Kraftwerks, liefern Energienachweise, sorgen für die Steigerung der Effizienz an jeder Stelle und gestalten die Integration von generativen oder regenerativen Energiequellen.

An der Schnittstelle zwischen privatem und gewerblich-industriellen Bereich liegt der öffentliche Bereich sozusagen als drittes Stück der gesamtgesellschaftlichen Torte. Kommunale Energiekonzepte, bzw. öffentliche Energiekonzepte oder öffentlich-rechtliche Energiekonzepte sind der Schlüssel zu einer Energieversorgung der Zukunft, die energetische Autonomie und Unabhängigkeit von Rohstoffimporten ebenso mit sich bringt wie wirtschaftliche Sicherheit in der Region. Die zentralen Strukturen bringen uns keinerlei echten Vorteil, sie haben lediglich technokratische Funktion und sichern den Betreibern ein lukratives Geschäftsmodell sowie ein machtpolitisches Übergewicht gegenüber den Konsumenten. Seit dem beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie, dem wir auch aus Gründen der tatsächlich mangelhaften Effizienz von Atomkraftwerken bei Betrachtung des gesamten Aufwands nicht nachtrauern müssen, kommen speziell den Kommunen entscheidende Schlüsselrollen bei der Energiewende zu. Sofern die Kommunen die vorhandenen Potentiale erkennen, ihre Zuständigkeit mit Hilfe der Bürger vehement einfordern und die Formulierung einer kommunalen Energiepolitik Hand in Hand mit der Entwicklung eigener kommunaler Energiekonzepte in die Hand nehmen.

Denn die Erschließung regenerativer bzw. „generativer“ Energiequellen zum Abbau der “degenerativen“ Energiequellen, der Bau von Pumpspeichern plus Kraftwerken oder allgemein einfach nur Speichern für Biomasse, Biogas, Solargas, Windgas oder EE-Gas, die Nutzung des Windrads als KWA oder der großen Windkraft für die großtechnische Erschließung der Windenergie sind die Mittel zur Erschließung der Nutzung erneuerbarer Energiepotentiale. Energiemanager unterstützen dies gern durch tätige Mithilfe und Energievorträge. Die Kommunen brauchen auf diese enorme Wissensressource nur ganz einfach zurückgreifen.

 

Greifen sie zu: 0049 8241 997510

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 11. April 2012 um 15:46 Uhr
 
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Die Energiewende kommt nicht voran. Einer der Gründe liegt an der derzeit fehlenden Konsequenz bei der Umsetzung der EnEV. Aufgabe der Politik ist deshlalb:

 

Umsetzungsauftrag der EnEV 2009 / 2012 für die Länder

Umsetzungsverordnung zur verbindlichen Umsetzung der Bestimmungen der EnEV2009 / 2012 durch die Länder in Form von

- Anzeigegebot für Immobilienbesitzer für die Sanierung von Bestandsgebäuden bei der unteren Baubehörde

- Verpflichtende Vorlage der energetischen Berechnung der betroffenen Gebäude zur Sanierung durch den Energieberater

- Regelmäßig wiederkehrende Prüfung der technischen Ausstattung aller Gebäude (Gebäude-TÜV alle 10 Jahre)

- Bei Sanierung direkter Kostenzuschuss der Bundesländer in Höhe von 2 Tagessätzen für die Beratung und Prüfung durch unabhängige Berater.

Begründung:

Sämtliche europäischen Gremien haben zur Energiepolitik die Richtline 20-20-20-20 vereinbart und als europäisches Recht verabschiedet. Die Umsetzung erfolgt in den meisten Ländern durch nationale Gesetze, in der BRD durch Bundesgesetze unter Zustimmung des Bundesrates als Kammer der Länder. Dazu wurden im Bereich aller Gebäude (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) durch die EnEV 2009 konkrete, bundesweit gültige Vorschriften geschaffen.

Für die reale Umsetzung jedoch sind wie immer Landesbehörden zuständig. Eine Anfrage eines renommierten Netzwerkes von Architekten und Bauingenieuren an die 16 Bundesländer ergab leider das Bild, dass keines der Bundesländer je eine konkrete Ausführungsbestimmung zur EnEV 2009 erlassen hat. Faktisch liegt die Aufgabe bei den unteren Baubehörden in den Landratsämtern, die jedoch leidglich anlassbezogen kontrollierend tätig werden.

Den Anlass dazu sollen im besten Fall die jeweilig vom Hausherren beauftragten Kaminkehrer (sofern eine Verbrennungsheizung vorhanden ist), oder ggf. die Nutzer der Gebäude (Mieter) liefern. In der Realität wird die Einhaltung der Vorschriften jedoch nie geprüft. Die Energiewende wird damit im Gebäudebereich keineswegs konsequent umgesetzt, sondern in der Regel elegant zu Gunsten der kurzfristig billigeren Lösung wegmoderiert.

Eben so wenig existiert eine nachhaltige Förderung und Forderung zur Untersuchung des Gebäudebestands und der Beratung. Im Gegensatz zu dieser völlig unverbindlichen Praxis ermöglicht die EnEV 2009/2012 jedoch die Verfügung von Ordnungsstrafen zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro gegenüber dem Immobilienbesitzer, sofern dieser eine Sanierung durchführt oder einen Neubau errichtet und dabei eine oder mehrere Anforderungen der EnEV 2009/2012 verletzt.

Unter diesem Aspekt ist die Ansicht gerechtfertigt, dass der Staat in seiner Rolle als Aufsichtsbehörde zur Wahrung der allgemeinen Sicherheit seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, in dem er die Wahrnehmung der sich aus der überdurchschnittlichen hohen sachlichen Komplexität der EnEV ergebenden Anforderungen an den Bürger nicht nachkommt.

Die EnEV ist äußerst komplex und nur von Fachleuten zu verstehen. Von normal gebildeten Bürgern kann eine Einhaltung nicht ohne weiteres verlangt werden. Der Staat stellt den Bürger insoweit frei, als dieser, der Vorgabe der EU-Richtlinie folgend - einen unabhängigen Experten mit der Sorge um die Einhaltung der Vorschriften beauftragen kann, aber nicht muss. Die Unabhängigkeit der Experten stellt allein auf das Merkmal fehlenden wirtschaftlichen Eigeninteresses ab. Deshalb dürfen im Baugewerbe tätige Unternehmen, Handwerker, Architekten und Ingenieure nicht als Fachleute tätig werden, sofern Sie in irgendeiner Weise Leistungen im Bauwesen erbringen. In der Praxis jedoch werden nahezu ausschließlich Personen aus den genannten Berufen zur Qualifikation als Fachperson zugelassen und anerkannt. In der Regel sind diese entweder familiär oder partnerschaftlich mit Fachfirmen aus dem Bauwesen verbunden, oder rechnen Provisionen und Honorare für die Berechnung der Energieausweise und sonstige Nachweise über Dritte ab. Von Bauträgern und Anbietern schlüsselfertiger Lösungen werden die Nachweise ein der Regel kostenseitig mit übernommen.

Diese Praxis läuft dem Gebot der Unabhängigkeit regelmäßig zuwider, da die Experten in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den ausführenden Firmen und Lieferanten stehen. Zudem werden dadurch am Markt überwiegend Systemlösungen potenter Hersteller zum Einsatz gebracht und Innovationen zusätzlich behindert. Der Verdacht des regelmäßigen Falls von Gefälligkeitsnachweisen zu Gunsten der ausführenden Unternehmen oder Lieferanten liegt nahe, ist aber nahezu unmöglich nachzuweisen.

Die Lösung hierzu liegt in einer direkten Akkreditierung der Experten bei den unteren Baubehörden und einer direkten Bezuschussung der Beratung. Auf der Beziehungsseite zwischen Immobilienbesitzer und Unterer Baubehörde kann die zuverlässige Einhaltung und Abwicklung nur durch eine verbindliche Sanierungsanzeige bzw. Bauanzeige sichergestellt werden.

Zum besseren Verständnis: Eine Verpflichtung von Immobilienbesitzern zur Sanierung oder zur Verwendung vorab festgelegter Technologien (Wärmedämmverbundsysteme, 3-fach-Isolierglasfenster, Lüftungssystemen mit WRG, Holzheizungen etc.) erfolgt mit der Regelung nicht. Die Regelung betrifft nur die Erfassung und Dokumentation der Gebäude hinsichtlich Ihrer Energetischen Eigenschaften und ermöglicht den ersten Schritt hin zur anonymisierten Dokumentation des Einsatzes von Energieträgern. Gewonnene Daten werden anonymisiert als technische Rohdaten bei den Kommunen erfasst und in kommunale Energiekonzepte für die Leitplanung der Energieversorgung eingearbeitet. Sie dienen zum Beispiel der Abschätzung der Wirtschaftlichkeit von Nahwärmenetzen.

 

Die ENEV 2009 enthält:

  • Überarbeitete Vorschriften für Sanierung oder Neuerrichtung von Immobilien.
  • Wohnen und Nichtwohnen
  • Verschärfte Grenzwerte, Normen und Kontrollvorschriften
  • erstmals Ordnungswidrigkeiten

ENEV 2009:

Die Vorschriften für Sanierung oder Neuerrichtung von Wohn- und Nichtwohnimmobilien wurden vom Gesetzgeber überarbeitet und mit der Verordnung ENEV 2009 ab September 2009 in Kraft gesetzt. Dabei wurden Grenzwerte, Normen und Kontrollvorschriften verschärft und ein Katalog von Ordnungswidrigkeiten festgelegt, dessen Nichteinhaltung mit Bußgeld belegt werden kann.

Ziel der öffentlichen Verwaltung:  Ökonomie und Ökologie der Häuser verbessern! Deshalb:

  • Zeitgleiche Anpassung der Förderungen
  • Umfangreiche Erneuerung und Erweiterung der Fördermöglichkeiten
  • nachträgliche Aberkennung von Förderungen bei Nichteinhaltung von Normen und Vorschriften möglich

Von Bedeutung ist die zeitgleiche Anpassung der Förderung von Maßnahmen durch zinsgünstige Darlehen der KFW. Hier ist das Augenmerk besonders auf die mögliche nachträgliche Aberkennung von Förderungen bei Nichteinhaltung von Normen und Vorschriften zu richten.

Die La Caleta GmbH befasst sich im Sinne der ENEV mit Themen rund um das Wohnen und den nachhaltigen Aufbau soliden Immobilienvermögens, sowohl für den Privatmann wie den Unternehmer, ganz besonders auch für das Immobilienvermögen des Gemeinwesens in öffentlicher Hand.

Die EnEV 2012 wird eine Fortschreibung der EnEV 2009 sein und die Richtlinien verschärfen.

 
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